Bio-Kontrolle bei Purer-Wein
Wir möchten dafür sorgen, dass Sie sicher sein können, dass unsere Bioweine auch wirklich BIO ist. Darum lassen wir uns regelmäßig von der Grünstempel e.V. Ökoprüfstelle (DE-021-Öko-Kontrollstelle) auf die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung kontrollieren. Die aktuelle Kontrollbescheinigung finden Sie jeweils hier. Sie finden das Zertifkat, wenn Sie "Bioweinhandel Olaf Nitzsche" eingeben.
Die Erzeugung, die Verarbeitung und der Handel von Bioprodukten sind rechtlich eindeutig geregelt und werden streng kontrolliert. Die Bio-Kontrolle ist eine wichtige Voraussetzung, um den Konsumenten beim Einkauf Sicherheit zu geben. Wie diese Kontrolle abläuft - wer, was, wie und durch wen kontrolliert wird, erfahren Sie hier:
Die Grundlage für alle Bio-Produkte in der EU bildet die EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007. Diese Verordnung legt detailliert fest, wie landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel, die als Bio gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.
Verbindliche Regeln für alle Bio-BetriebeDie Vorschriften der EU-Öko-Verordnung sind verbindlich für alle Betriebe, die Bio-Produkte herstellen, verarbeiten oder damit handeln. Das bedeutet, dass sich jeder Akteur in der Bio-Lieferkette an diese Regeln halten muss.
Strengere Standards durch Bio-VerbändeNeben den EU-weiten Vorschriften gibt es oft noch weitergehende Regeln von Bio-Verbänden wie Bioland, Demeter oder Ecovin. Diese Verbände haben auf Basis der EU-Verordnung noch strengere Vorgaben für ihre Mitgliedsbetriebe erlassen. Die EU-Bio-Verordnung bildet jedoch immer den Mindeststandard, der für alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Bio-Produkte eingehalten werden muss.
Schutz für Konsumenten und UmweltDie EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau wurden eingeführt, um hohe ökologische Produktionsstandards zu gewährleisten und Sie als Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Um Ihnen zusätzliche Sicherheit zu geben, sind auch die Kennzeichnung und die Kontrolle von Bio-Produkten rechtlich verbindlich geregelt. So können Sie sich darauf verlassen, dass ein als Bio gekennzeichnetes Produkt auch wirklich den strengen Anforderungen entspricht.
Wer überprüft eigentlich, ob ein Bio-Produkt wirklich den Bio-Standards entspricht? Dafür gibt es Öko-Kontrollstellen. Diese unabhängigen Stellen besuchen Landwirte, Gärtner, Winzer, Verarbeiter und Händler direkt vor Ort, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Die Schwerpunkte dieser Kontrollen variieren je nachdem, ob es sich um einen Erzeuger, Verarbeiter oder Händler handelt.
Kontrolle bei Erzeugern (Landwirte, Gärtner, Winzer)
Bei Bio-Erzeugern liegt der Fokus auf der ökologischen Bewirtschaftung. Das bedeutet, dass der Kontrolleur folgendes genau prüft:
Lückenlose Dokumentation:Alle Anbau- und Pflegemaßnahmen (Zeitpunkt, Art, Menge) sowie der Einkauf von Dünger, Futtermitteln, Tieren, Saat- und Pflanzgut müssen detailliert erfasst sein.
Warenfluss-Plausibilität:Der Verkauf der geernteten Produkte und eventuelle Zukäufe müssen klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen und plausibel zu den bewirtschafteten Flächen und Tierbeständen passen. Bei Bio-Winzern wird beispielsweise geschätzt, wie viel Traubenertrag pro Rebfläche zu erwarten ist, und ob dies mit den tatsächlich erzeugten und verkauften Mengen übereinstimmt.
Bestandskontrolle:Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass der Warenbestand mit den Zu- und Verkäufen übereinstimmt.
Die Kontrolleure prüfen zuerst die Bücher und Aufzeichnungen der Betriebe, bevor sie sich anschließend die Felder, Weinberge, Verarbeitungs- und Lagerräume genau ansehen. Besonders wichtig für Bio-Winzer: Seit 2012 ist auch die Kellerwirtschaft für die Biowein-Erzeugung rechtlich geregelt. Dabei ist genau definiert, welche Hilfsstoffe im Bio-Weinkeller erlaubt sind. Die Kontrolleure achten auch hier sehr genau auf die Einhaltung dieser Regeln.
Kontrolle bei Verarbeitern und Händlern
Bei Verarbeitern (z.B. Bio-Bäckereien, -Molkereien) und Händlern (z.B. Bio-Supermärkte, Online-Shops) stehen die Warenströme im Mittelpunkt der Bio-Kontrolle:
Plausibilität der Warenströme:Zukauf, Verkauf und der aktuelle Lagerbestand von Bio-Rohstoffen und Bio-Produkten müssen schlüssig und nachvollziehbar sein.
Korrekte Kennzeichnung und Zertifizierung:Es wird geprüft, ob die zugekauften Bio-Produkte richtig gekennzeichnet sind und ob die Lieferanten ebenfalls ordnungsgemäß Bio-zertifiziert sind. Dafür muss von jedem Lieferanten eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorliegen.
Belegprüfung:Rechnungen und Lieferscheine sowohl von Lieferanten als auch an Kunden werden genau überprüft.
Räumlichkeiten und Abläufe: Neben der Buchprüfung erfolgt auch hier eine genaue Überprüfung aller Räumlichkeiten und Betriebsabläufe, um sicherzustellen, dass keine Vermischung mit Nicht-Bio-Produkten stattfindet.
Stichproben und Probenanalysen
Sollten Verdachtsmomente bestehen, nehmen die Kontrolleure bei allen Betrieben – ob Landwirt, Händler oder Verarbeiter – auch Proben (z.B. Produkt-, Boden- oder Pflanzenproben). Diese werden dann im Labor auf unerwünschte Rückstände wie Pestizide untersucht.
Häufigkeit und Dauer der Kontrollen
Jeder Bio-Betrieb wird mindestens einmal pro Jahr intensiv kontrolliert. Zusätzlich werden bei 10-20% der Betriebe unangemeldete Stichprobenkontrollen durchgeführt. Diese Stichproben sind "risikoorientiert", das heißt, sie richten sich zum Beispiel nach möglichen Verdachtsmomenten oder früheren Beanstandungen.
Eine Bio-Kontrolle kann je nach Größe und Komplexität des Betriebs mehrere Stunden bis zu mehrere Tage dauern. Hinzu kommt der Aufwand für den Betrieb, alle notwendigen Unterlagen und Daten für den Kontrolleur vorzubereiten.
Das Ergebnis: Ihre Bio-Kontrollbescheinigung
Die Ergebnisse der Kontrolle werden in einem ausführlichen Prüfbericht festgehalten. Wenn keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden, erhält der Betrieb eine Bescheinigung, die bestätigt, dass er die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhält. Diese Bescheinigung ist der Nachweis für die Einhaltung der Bio-Standards und gibt Ihnen als Kunde die Sicherheit, ein geprüftes Bio-Produkt in Händen zu halten.
Wer kontrolliert Bio-Betriebe?
Von wem werden die strengen Bio-Regeln überwacht? In der EU kann die Bio-Kontrolle entweder durch staatliche Behörden oder durch private Kontrollstellen erfolgen. Diese privaten Stellen werden wiederum von staatlichen Stellen überprüft und zugelassen, um die Qualität und Neutralität der Kontrollen zu gewährleisten.
In Deutschland wurde das System der privaten Kontrollstellen eingeführt. Aktuell gibt es in Deutschland 19 zugelassene private Kontrollstellen, die aktiv sind. Diese privaten Kontrollstellen besuchen Bio-Betriebe vor Ort und überprüfen, ob alle Vorschriften für den ökologischen Landbau eingehalten werden. Jeder Bio-Betrieb schließt einen Vertrag mit seiner Kontrollstelle ab. Darin verpflichtet sich der Betrieb, die gesetzlichen Vorschriften für den ökologischen Landbau einzuhalten und sich regelmäßig kontrollieren zu lassen. Die Kosten für diese Kontrollen tragen die überprüften Unternehmen selbst.
So wird sichergestellt, dass die Bio-Standards flächendeckend und zuverlässig überwacht werden.
Wie sind Bio-Produkte gekennzeichnet?
Egal ob auf dem Produkt "Bio", "Öko", "organisch biologisch", "biologisch-dynamisch" oder "kontrolliert biologisch" steht, müssen die so beschriebenen Produkte immer die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten und der Betrieb der diese Produkte verkauft muss zwingend durch eine Öko-Kontrollstelle kontrolliert worden sein.
Dies gilt auch, wenn nur einzelne Bio-Produkte im Sortiment sind. Die Einzige Ausnahme von der Kontrollpflicht besteht für Einzelhändler, die nur über eine Verkaufsstelle verfügen und die nicht selbst erzeugen, importieren, verarbeiten oder aufbereiten und die ausschließlich an den Endkonsumenten verkaufen. Damit sind insbesondere die kleinen Bioläden gemeint. Für Onlineshops mit nur einem Versandlager gilt diese Ausnahme nicht.
Unabhängig von der sonstigen Deklaration müssen Bio-Produkte immer mit der so genannten Code-Nummer der Kontrollstelle gekennzeichnet sein. An diesem Code können Sie Bio-Produkte eindeutig erkennen. Für Europäische Kontrollstellen gilt folgender Code: DE-ÖKO-021. Dabei stehen die ersten beiden Buchstaben für das Land, in dem die Kontrollen stattfinden. Die folgenden drei Buchstaben sind von jedem EU-Staat festgelegt. In Deutschland "ÖKO", in anderen Ländern z.B. auch "BIO" oder "ECO". Die abschließende dreistellige Nummer steht für die jeweilige Kontrollstelle. Die 021 steht z.B. für die deutsche Kontrollstelle "Grünstempel".

Seit dem 1. Juli 2010 müssen verpackte Bioprodukte, die in der EU erzeugt wurden, zusätzlich auch das EU-Bio-Logo und einen Hinweis auf die Herkunft der verwendeten Rohstoffe tragen. Weitere Siegel oder Kennzeichen, wie z.B. das sechseckige Biosiegel oder die Verbandszeichen wie Bioland, Demeter oder Ecovin sind nur ergänzend zu der Codenummer und dem EU-Bio-Logo erlaubt.
Jeder Betrieb, der Bio-Produkte verkauft, muss bei Nachfrage eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorlegen können. Das gilt nicht nur für Hersteller, sondern zum Beispiel auch für Händler. Sie können auch jederzeit Online nach Zertifikaten suchen. Besuchen Sie die Website TRACES NT. Das ist ein zentrales EU-System, das den Handel mit Bio-Produkten überwacht und zertifiziert. Es dient primär den Behörden und Unternehmen, um die Rückverfolgbarkeit zu sichern und Risiken zu managen. Jedoch könne auch Sie als Konsumenten die Plattform zu Nutze machen und die für Sie relevanten Zertifikate suchen. Alle europäischen Bio-Betriebe, die Bio-Produkte handeln, sind hier registriert, was ihre EU-weite Zertifizierung nachvollziehbar macht.
Der Kauf von Bio-Produkten gibt Ihnen als Konsumenten die Sicherheit, sich für nachhaltig erzeugte und streng kontrollierte Lebensmittel zu entscheiden. Dies wird durch die EU-Öko-Verordnung als verbindlicher Mindeststandard gewährleistet, der hohe ökologische Produktionsstandards und den Schutz vor Täuschung sichert. Unabhängige Öko-Kontrollstellen überprüfen lückenlos und regelmäßig – mindestens einmal jährlich, oft auch unangekündigt – sowohl Erzeuger als auch Verarbeiter und Händler. Sie kontrollieren akribisch die Dokumentation, Warenflüsse und Betriebsabläufe und nehmen bei Bedarf Proben. Die eindeutige Kennzeichnung mit der Code-Nummer der Kontrollstelle und dem EU-Bio-Logo ermöglicht es Ihnen, die Herkunft eines Bio-Produkts transparent nachzuvollziehen. Zudem bieten Plattformen wie TRACES NT (für den Handel) und spezifische nationale Online-Verzeichnisse die Möglichkeit, die Gültigkeit von Bio-Zertifikaten direkt zu überprüfen. Dieser umfassende Kontrollrahmen schafft ein starkes Vertrauen in die Echtheit von Bio-Produkten und gewährleistet, dass Ihr Kauf bewusst und sicher ist.
Verwendete Quellen:
www.oekolandbau.de
www.bmelv.de
www.wikipedia.org
www.bioland.de