Bio-Kontrolle
Der Onlineshop www.purer-wein.de wird durch Grünstempel e.V. Ökoprüfstelle (DE-021-Öko-Kontrollstelle) auf die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung kontrolliert.
Die aktuelle Kontrollbescheinigung sehen Sie hier. Im Folgenden habe ich Ihnen einige Informationen zur Bio-Kontrolle zusammen gestellt.
Biokontrolle und Verbraucherschutz
Wieso können Sie eigentlich sicher sein, dass ein Biowein wirklich "Bio" ist?
Informationen rund um die Bio-Kontrolle.
Die Erzeugung, die Verarbeitung und der Handel von Bioprodukten sind rechtlich eindeutig geregelt und werden streng kontrolliert. Die Bio-Kontrolle ist eine wichtige Voraussetzung, um dem Verbraucher beim Einkauf Sicherheit zu geben. Wie diese Kontrolle abläuft, wer, was, wie und durch wen kontrolliert wird, sollen Ihnen diese Zeilen erläutern.
Grundlage für die ökologische Erzeugung ist die EU-Öko-Verordnung Nr. 834/2007. In dieser Verordnung wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.
Die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung sind für alle Betriebe, die Öko-Produkte erzeugen, diese verarbeiten oder mit diesen handeln verbindlich.
Darüber hinaus gelten weiter gehende Vorschriften der Bio-Verbände. Auf Grundlage der EU-Verordnung haben die Bio-Verbände wie z.B. Bioland, Demeter oder Ecovin strengere Regeln für Ihre Mitgliedsbetriebe erlassen. Die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung müssen aber in jedem Fall für alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte als Mindeststandards eingehalten werden. Die EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau wurden erlassen, um hohe ökologische Produktionsstandards zu gewährleisten und den Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Um dem Verbraucher Sicherheit zu geben, wird auch die Kennzeichnung und die Kontrolle von Öko-Produkten rechtlich verbindlich geregelt.
Die Öko-Kontrollstellen überprüfen vor Ort sowohl beim Landwirt, Gärtner oder Winzer, beim Verarbeiter und beim Händler, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Für Erzeuger, Verarbeiter und Händler unterscheiden sich die Schwerpunkte der Kontrollen.
So steht bei den Erzeugern (Landwirte, Gärtner, Winzer) die Kontrolle der Ökologischen Bewirtschaftung im Mittelpunkt.
Alle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Termin, Art und Menge) und der gesamte Einkauf von Dünger, Futtermittel, Tieren, Saat- und Pflanzgut usw. müssen lückenlos dokumentiert sein. Auch der Verkauf der erzeugten Produkte und ein eventueller Zukauf müssen klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen und plausibel zu den bewirtschafteten Flächen und Beständen passen.
Bei Bio-Winzern wir demzufolge vom Kontrolleur geschätzt, wie hoch der durchschnittliche Traubenertrag auf den Rebflächen sein kann und ob dies mit den tatsächlich erzeugten und verkauften Mengen übereinstimmt.
Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass der vorhandene Warenbestand mit den Zukäufen und Verkäufen übereinstimmt. Die Kontrolleure überprüfen also zunächst die Bücher der Betriebe und sehen sich daran anschließend die Flächen und Verarbeitungs- und Lagerräume genau an.
Für die Bioweinerzeugung ist seit 2012 auch endlich die Kellerwirtschaft für die Biowein-Erzeugung rechtlich geregelt. Dabei ist z.B. auch ganz klar definiert, welche Hilfsstoffe im Bio-Weinkeller verwendet werden dürfen. Bei der Bio-Kontrolle wird sehr genau darauf geachtet, dass diese Regeln streng eingehalten werden.
Bei Verarbeitern und Händlern stehen besonders die Warenströme im Mittelpunkt der Bio-Kontrolle. Zukauf, Verkauf und Warenbestand von Bio-Rohstoffen und Bio-Produkten müssen in jedem Fall plausibel sein. Außerdem wird geprüft, ob die zugekauften Bio-Produkte korrekt gekennzeichnet sind und auch die Lieferbetriebe ordnungsgemäß Bio-Zertifiziert sind. Dazu muss von jedem Lieferanten eine gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorgelegt werden. Rechnungen und Lieferscheine von Lieferanten werden ebenso geprüft, wie Ausgangsrechnungen.
Neben der Buchprüfung erfolgt auch bei Verarbeitern und Händlern eine Überprüfung aller Räumlichkeiten und der Betriebsabläufe.
Sollten Verdachtsmomente bestehen, so nehmen die Kontrolleure sowohl bei Landwirten als auch bei Händlern oder Verarbeitern auch Proben (Produkt- oder Boden-/Pflanzenproben), um diese z.B. auf Pestizidrückstände untersuchen zu lassen.
Jeder Betrieb wird mindestens einmal im Jahr intensiv kontrolliert. Zusätzlich werden bei 10 − 20 % der Betriebe unangemeldete Stichprobenkontrollen durchgeführt. Diese Stichproben sind "risikoorientiert". Das bedeutet, dass sie sich z.B. nach Verdachtsmomenten und früheren Beanstandungen richten.
Schon bei einem sehr übersichtlichen Handelsbetrieb wie purer-wein.de nimmt allein die Bio-Kontrolle mehrere Stunden in Anspruch. Bei größeren und vielfältigeren Betrieben kann die Kontrolle durchaus bis zu mehrere Tage dauern. Dazu kommt der Aufwand des Betriebes, die erforderlichen Angaben und Daten für den Kontrolleur so vorzubereiten, dass ein guter Überblick über den Betrieb und die Warenströme ermöglicht wird.
Die Ergebnisse der Kontrolle werden in einem Prüfbericht festgehalten. Wenn keine gravierenden Beanstandungen festgestellt wurden, erhält der Betrieb eine Bescheinigung, die bestätigt, dass er die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhält. Als ein Beispiel sehen Sie oben die Kontrollbescheinigung für meinen Weinhandel.
Die Bio-Kontrolle kann in der EU entweder durch staatliche Stellen oder durch private Kontrollstellen, die wiederum durch staatliche Stellen kontrolliert und zugelassen werden, geschehen.
In Deutschland hat man sich für das zweite System entschieden. Derzeit sind in Deutschland 20 zugelassene private Kontrollstellen tätig.
Diese privaten Kontrollstellen überprüfen und überwachen vor Ort die Einhaltung der Vorschriften für den ökologischen Landbau. Zwischen dem kontrollierten Betrieb und der jeweiligen Kontrollstelle wird ein Vertrag geschlossen, in dem sich der Betrieb verpflichtet, die Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau einzuhalten und sich entsprechend der Vorgaben kontrollieren zu lassen. Die Kosten für die Kontrolle tragen die überprüften Unternehmen.
Egal ob auf dem Produkt "Bio", "Öko", "organisch biologisch", "biologisch-dynamisch" oder "kontrolliert biologisch" steht, müssen die so beschriebenen Produkte immer die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten und der Betrieb der diese Produkte verkauft muss zwingend durch eine Öko-Kontrollstelle kontrolliert worden sein.
Dies gilt auch, wenn nur einzelne Bio-Produkte im Sortiment sind. Die Einzige Ausnahme von der Kontrollpflicht besteht für Einzelhändler, die nur über eine Verkaufsstelle verfügen und die nicht selbst erzeugen, importieren, verarbeiten oder aufbereiten und die ausschließlich an den Endverbraucher verkaufen. Damit sind insbesondere die kleinen Bioläden gemeint. Für Onlineshops mit nur einem Versandlager gilt diese Ausnahme nicht.
Unabhängig von der sonstigen Deklaration müssen Bio-Produkte immer mit der so genannten Code-Nummer der Kontrollstelle gekennzeichnet sein. An diesem Code können Sie Bio-Produkte eindeutig erkennen. Für Europäische Kontrollstellen gilt folgender Code (Beispiel purer-wein):
DE-ÖKO-021
Dabei stehen die ersten beiden Buchstaben für das Land, in dem die Kontrollen stattfinden. Die folgenden drei Buchstaben sind von jedem EU-Staat festgelegt. In Deutschland "ÖKO", in anderen Ländern z.B. auch "BIO" oder "ECO". Die abschließende dreistellige Nummer steht für die jeweilige Kontrollstelle. Die 021 steht z.B. für die deutsche Kontrollstelle "Grünstempel".
Seit dem 1. Juli 2010 müssen verpackte Bioprodukte, die in der EU erzeugt wurden, zusätzlich auch das EU-Bio-Logo und einen Hinweis auf die Herkunft der verwendeten Rohstoffe tragen. Weitere Siegel oder Kennzeichen, wie z.B. das sechseckige Biosiegel oder die Verbandszeichen wie Bioland, Demeter oder Ecovin sind nur ergänzend zu der Codenummer und dem EU-Bio-Logo erlaubt.
Entsprechend der Bio-Kennzeichnung auf der Verpackung lässt sich sehr leicht feststellen, woher das Produkt stammt und wo und durch wen es kontrolliert wurde. Aber neben den Produkten muss ja z.B. auch der Händler des Produktes kontrolliert sein. Jeder Betrieb muss auf Nachfrage die gültige Bio-Kontrollbescheinigung vorweisen können.
Seit 2012 gibt es für deutsche Betriebe die Möglichkeit, die Kontrollbescheinigung online zu recherchieren. Unter der Adresse http://www.oeko-kontrollstellen.de/suchebiounternehmen/SuchForm.php kann für fast alle deutschen Betriebe sehr einfach überprüft werden ob das Unternehmen über eine gültige Bescheinigung verfügt.
Eine weitere Recherchemöglichkeit besteht unter dem Link: http://www.bioc.info/de/home.html
In diesem Verzeichnis sind auch Betriebe einiger anderer europäischer Länder zu finden.
Ist der gesuchte Betrieb in keinem Verzeichnis zu finden, kann auch eine Nachfrage bei der staatlichen Kontrollbehörde helfen.
Die Biokontrolle ist nach meiner Einschätzung ein sehr starkes und wirksames Kontrollinstrument.
Durch die klaren Kennzeichnungspflichten und die leichte Rückverfolgbarkeit, ist es jedem Verbraucher leicht möglich, zu prüfen, ob das jeweilige Produkt der Bio-Kontrolle unterliegt.
Die Kontrolle selbst wird von den Kontrollstellen sehr ernsthaft betrieben und ist durch die umfangreiche Prüfung von Aufzeichnungen und Betriebsflächen und −gebäuden sehr sicher.
Es ist nie zu 100 % auszuschließen, dass ein Produzent mit krimineller Energie versucht, konventionelle Ware zu Öko-Produkten umzudeklarieren oder verbotene Stoffe einzusetzen. Aber das Kontrollsystem ist so aufgebaut, dass diese Machenschaften gerade durch die wechselseitigen Kontrollen (cross-checks) schnell aufgedeckt werden.
Einzelne aufgedeckte "Bio-Skandale", in denen z.B. falsch deklarierte Bio-Ware auf den Markt gelangte, sind in Anbetracht der Größe des Marktes nach meiner Einschätzung auch eher ein Zeichen für eine funktionierende Kontrolle.
Die Kontrolle stellt für die im Bio-Bereich tätigen Betriebe einen sehr hohen finanziellen und logistischen Aufwand dar. Im Sinne des Verbraucherschutzes und des Vertrauens in den Bio-Markt ist dieser Aufwand aber unbedingt erforderlich und gut angelegt.
Olaf Nitzsche
purer-wein
Verwendete Quellen:
www.oekolandbau.de
www.bmelv.de
www.wikipedia.org
www.bioland.de